Der Erhalt der natürlichen Zähne steht in der Zahnbehandlung an erster Stelle. Daher erfolgen bei Schädigungen der Zahnsubstanz zunächst „Reparaturmaßnahmen“ bei denen die geschädigten Bereiche mit einer entsprechenden Zahnfüllung versorgt werden. In manchen Fällen ist der natürliche Zahn jedoch soweit geschädigt, dass eine Füllung nicht mehr möglich ist. Bei ausreichend gesunder Zahnsubstanz kommen festsitzende künstliche Kronen zum Einsatz, die den geschädigten, sichtbaren Teil des Zahnes ersetzen.
Je nach verwendetem Material und Einsatzbereich lässt sich eine Krone soweit nachbilden und anpassen, dass sie in Form und Farbe kaum von den umgebenden, natürlichen Zähnen zu unterscheiden sind.
Ist eine natürliche Zahnkrone durch Zahnerkrankungen oder physische Einwirkung geschädigt, kann dies zu einem veränderten Kau- und Beißverhalten führen, welches wiederum die gesunden Zähne durch Fehlbelastungen in Mitleidenschaft zieht. Mit Hilfe künstlicher Zahnkronen lässt sich eine solche Fehlbelastung verhindern und zugleich das gesunde und natürliche Aussehen des Gebisses wieder herstellen.
Zahnerkrankungen und physikalische Einwirkungen können die natürliche Zahnkrone soweit schädigen, dass der Einsatz künstlicher Kronen erforderlich wird, um die Funktion und das Aussehen der Zähne wiederherzustellen.
Zu den Ursachen für eine Schädigung der natürlichen Zahnkrone zählen u. A.:
Darüber hinaus können künstliche Kronen auch prophylaktisch und im Zuge weiterführender zahnmedizinischer Behandlungen eingesetzt werden, z. B. um:
Künstliche Zahnkronen werden individuell auf das Gebiss des Patienten angepasst. Dafür befreit der Zahnarzt den Zahn zunächst von erkrankten und geschädigten Partien und reduziert diesen auf einen Stumpf. Anschließend wird ein exakter Abdruck des Stumpfes und der umgebenden Zähne erstellt. Aus diesem Abdruck wird vom Zahntechniker eine maßgeschneiderte Krone in passender Zahnfarbe und dem gewünschten Material gefertigt. Bis zur Fertigstellung und dem Einsetzen der fertigen Krone, setzt der behandelnde Zahnarzt dem Patienten ein Provisorium ein. Abschließend wird der neue Zahnersatz mit Zahnzement oder einem geeignetem Kleber passgenau mit dem Zahnstumpf verbunden.
Je nach dem welcher Zahn betroffen ist, wie weit die Schädigung fortgeschritten ist und welche Erfordernisse oder Wünsche zu berücksichtigen sind, kommen unterschiedliche Zahnkronen zum Einsatz.
Metallfreie Kronen bestehen vollständig aus zahnfarbener Keramik, die den Zahn vollständig ummanteln.
Verblendkronen bestehen aus einem Edelmetall-Gerüst mit einer zahnfarbenen Verblendschicht aus Keramik oder vergleichbaren Werkstoffen.
Teilkronen bestehen zum größten Teil aus Keramik sowie einer (Edel-) Metall-Legierung. Sie bedecken den Zahn nur zum Teil.
Vollgusskronen kommen kaum noch zum Einsatz. Sie werden zumeist im nicht sichtbaren hinteren Zahnbereich eingesetzt und bestehen vollständig aus einer (Edel-) Metall-Legierung (bspw. Gold).
Milchzahnkronen
Zumeist kommen für Zahnersatz metallfreie Materialien wie Keramik oder vergleichbare Werkstoffe (Zirkon) zum Einsatz, die sich optisch an die natürliche Zahnfarbe anpassen lassen.
Metallhaltige Materialien werden aus Gold oder Platin-Legierungen, sowie aus kostengünstigeren Nichtedelmetallen gefertigt.
Gemischte Materialien kommen ebenfalls häufig im sichtbaren Zahnbereich zum Einsatz. Hierbei werden für eine Krone zumeist edelmetallhaltige Gerüste mit einer Schicht aus Keramik verblendet.
Kronen bieten einen zuverlässigen Schutz um den Zahn zu erhalten und sie tragen zu einer Verbesserung des Kauverhaltens und somit einer Fehlbelastung anderer Zahnpartien bei. Zudem wirken sie sich positiv auf das Erscheinungsbild der Patienten aus.
Für einen dauerhaften Schutz ist jedoch auch die richtige Zahnpflege und Mundhygiene mitentscheidend, da selbst bei perfekter Maßanfertigung der Krone im Übergangsbereich zum eigenen Zahn, dem sogenannten Kronenrand, kein vollständiger Schutz vor Karies besteht. Zähneputzen, Zahnseide und regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt sind für Kronen ebenso unerlässlich wie für gesunde Zähne.
Egal ob Kronen, Brücken oder Zahnprothesen. Da Zahnersatz stets eine individuelle Maßanfertigungen mit spezifischen Anforderungen für jeden einzelnen Patienten ist, gibt es hierfür keine festen Preistabellen. Zur Ermittlung der Kosten für die Behandlung erstellt der Zahnarzt gemäß Befund einen spezifischen Heil- und Kostenplan, der bei der Krankenkasse eingereicht wird. Diese ermittelt daraus gemäß Vorgaben der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen (Festzuschuss-System) wie hoch der Zuschuss, bzw. der Eigenanteil des Patienten an den Behandlungskosten ist.
In einem persönlichen Beratungsgespräch in unserer Zahnarztpraxisan der Prollstraße 2 in Nordhorn (Kreis Grafschaft Bentheim) informieren Sie gerne ausführlicher über mögliche Gründe für eine Überkronung, den Behandlungsverlauf, die unterschiedlichen Zahnkronenarten sowie mögliche Kosten.